Mit einer energetischen Sanierung Steuern sparen

von | Nov. 29, 2023

Energetisches Sanieren ist eine gute Möglichkeit, in Ihre Immobilie zu investieren und dabei Steuern zu sparen. Wir erklären, wie Sie mit Ihrer energetischen Sanierung Steuern sparen können und welche Maßnahmen absetzbar sind.
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Der Staat hat mit Blick auf die Klimaziele und das Klimaschutzprogramm 2030 ein Interesse daran, dass der Gebäudebestand in Deutschland einen möglichst guten energetischen Zustand aufweist. Deshalb werden Hauseigentümer unterstützt und können mit einer energetischen Sanierung Steuern sparen. Seit 2020 kann dafür der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz genutzt werden. Er regelt, dass Eigenheimbesitzer 20 Prozent der Kosten für die Sanierung von der Steuer absetzen können. Im Unterschied zu allgemeinen Handwerkerkosten können hier neben Personal- auch Materialkosten geltend gemacht werden.

Energetische Sanierung Steuern

Pro Immobilie ist die steuerliche Absetzbarkeit auf eine Maximalsumme von 200.000 Euro gedeckelt. So können Sie mit einer energetischen Sanierung Steuern in Höhe von maximal 40.000 Euro sparen. Diese Summe wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Damit Sie den Vorteil voll ausschöpfen können, wird die Summe auf drei Jahre verteilt. Vorerst ist der Steuerbonus bis Ende 2029 befristet.

Diese Voraussetzungen gelten für den Steuerbonus

Der Steuerbonus hat zum Ziel, die energetische Sanierung von älteren Gebäuden attraktiver zu machen. Um vom Steuerbonus zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die Immobilie selbst genutzt werden und mindestens zehn Jahre alt sein. Zudem müssen die Sanierungsarbeiten durch einen Fachbetrieb erfolgen. Von einer energetischen Sanierung in Eigenleistung können Sie entsprechend nicht steuerlich profitieren. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Rechnung auf Deutsch ausgestellt wurde. Die Zahlung sollte zudem per Überweisung erfolgen, um Probleme mit dem Finanzamt zu verhindern.

Wenn Sie die Sanierungskosten in der Steuererklärung angeben, sollten Sie darauf achten, dass Sie diese natürlich nur einmal geltend machen können. Je nach Konstellation kommt es auch infrage, Sanierungskosten als Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Betriebsausgaben abzusetzen. Entscheiden Sie sich dafür, können Sie die Rechnung nicht mehr für den Steuerbonus nutzen. Prüfen Sie dies am besten vorab, da der Steuerbonus durch den Direktabzug von der Einkommensteuer in den meisten Fällen die lukrativste Form ist, um Sanierungskosten steuerlich abzusetzen.

Rechenbeispiel

Dieses Praxisbeispiel zeigt deutlich, wie sich mit einer energetischen Sanierung Steuern sparen lassen: Ein Ehepaar saniert 2024 die gemeinsame Immobilie für 150.000 Euro. Dafür erhalten Sie einen Steuernachlass in Höhe von 30.000 Euro, den Sie im selben und den zwei darauffolgenden Jahren einsetzen können. Je nach Konstellation können Sie sich den Steuerbonus aufteilen (dann müssen aber auch die Rechnung auf den Namen des jeweiligen Ehepartners erfolgen) oder bei einer gemeinsamen Veranlagung gemeinsam profitieren. Für das konkrete Anwendungsbeispiel würde die jährliche Steuerersparnis wie folgt aussehen:

 

Jahr

Absetzbarer Anteil

Steuerersparnis

2024

7 %

10.500 Euro

2025

7 %

10.500 Euro

2026

6 %

9.000 Euro

 

Die verbleibenden 50.000 Euro können bis 2029 natürlich noch ausgeschöpft werden. Auch hier würde sich der Steuervorteil auf drei Jahre verteilen.

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Maßnahmen bei der energetischen Sanierung zum Steuern sparen

Diese Leistungen können bei einer energetischen Sanierung zum Steuern sparen genutzt werden:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

 

(Quelle: § 35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden)

Energetische Sanierung in der Steuererklärung angeben

Um die Ausgaben für die energetische Sanierung steuerlich abzusetzen, müssen diese in der „Anlage Energetische Maßnahmen“ in der Steuererklärung eingetragen werden. Um Rückfragen des Finanzamtes zu vermeiden, können Sie direkt mit der Steuererklärung die entsprechende Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens einreichen.

(Quelle: § 35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden)

Alternative zur Angabe in der Steuererklärung: Förderprogramme für energetische Sanierungen

Neben der Möglichkeit, mit einer energetischen Sanierung Steuern zu sparen, unterstützt der Staat Sie auch mit Förderprogrammen bei der energetischen Aufwertung. Eine Doppelförderung ist dabei ausgeschlossen. Sie müssen sich also vorab entscheiden, ob sich der Steuerbonus oder das Förderprogramm mehr für Sie lohnt.

Bei förderfähigen Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Die Ausgabengrenze ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils weitere 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils weitere 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die jeweilige Ausgabengrenze. Zusätzlich werden 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf den förderfähigen Betrag oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP gewährt.

Auch die Energieberatung selbst wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bezuschusst. Gefördert werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.

Eine Alternative oder Ergänzung zum Direktzuschuss ist ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über den Wohngebäude – Kredit 261 können energetische Sanierungen zu attraktiven Konditionen finanziert werden

Team Zimmermann: Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit einer energetischen Sanierung Steuern sparen können

Team Zimmermann sind Ihre Experten für Energieberatungen und energetische Sanierungen. Wir beraten Sie gern ausführlicher, wie Sie mit einer energetischen Sanierung Steuern sparen können. Vereinbaren Sie dazu einfach ein kostenfreies Beratungsgespräch mit unserem Energieberater Michael Zimmermann. Er ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte, sodass die Energieberatung in allen Förderprogrammen des Bundes anerkannt wird. Hier können Sie Ihren Beratungstermin ganz einfach online buchen.

Mehr über das Thema energetische Sanierung erfahren Sie auf unserem YouTube-Channel: Alles über die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen über das BAFA. Das solltet Ihr unbedingt wissen!

Team Zimmermann

Häufige Fragen zu Energetische Sanierung & Steuern

Was lohnt sich mehr: Steuerbonus oder Förderprogramm?

Das ist natürlich von Ihrer individuellen Konstellation abhängig. Beim Steuerbonus können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Bei förderfähigen BEG-Einzelmaßnahmen beträgt die Grundförderung 15 Prozent; mit iSFP können unter den geltenden Voraussetzungen zusätzliche 5 Prozentpunkte auf den förderfähigen Betrag oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP hinzukommen. Pauschal lässt sich sagen, dass sich die steuerliche Förderung vor allem bei einem hohen zu versteuernden Einkommen lohnt, da natürlich eine entsprechende Steuerlast vorliegen muss, damit sich die Steuerersparnis auch voll auswirkt. Der Steuerbonus wirkt sich zudem erst mit der Steuererklärung aus, also im Folgejahr, während Sie die BEG-Förderung sofort erhalten. In vielen Fällen lohnt es sich, beide staatlichen Förderungen zu kombinieren, um das Maximum an Ersparnis herauszuholen. Wir beraten Sie gern, wie Sie die für Sie passende Konstellation wählen. Interessant sind hierbei die Förderungen für Einzelmaßnahmen.

Muss ich den Steuerbonus zurückzahlen, wenn ich mein Eigenheim verkaufe?

Nein, der Steuerbonus muss beim Verkauf der Immobilie nicht erstattet werden. Der Käufer kann selbst jedoch nur noch die verbleibende Summe und nicht erneut 200.000 Euro in Anspruch nehmen, da die Förderung pro Gebäude gilt.

Kann ich auch die Energieberatung steuerlich absetzen?

Die Energieberatung ist sogar zu 50 Prozent steuerlich absetzbar (Quelle: § 35c (1) EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden). Alternativ wird die Energieberatung über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Die Beantragung beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt direkt durch den Energieberater, sodass Sie keinen Aufwand haben.

Michael Zimmermann

Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte führe ich Sie durch den Förderdschungel und lege gemeinsam mit Ihnen eine für Sie optimale Sanierungsstrategie für Ihr Gebäude fest.

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Michael Zimmermann

Ich bin Michael Zimmermann, Dachdeckermeister, öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk und für Schimmelpilzschäden. Zudem bin ich Gebäudeenergieberater und Energie-Effizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes. Mit meiner praktischen Erfahrung weiß ich ganz genau, auf was es bei der energetischen Gebäudesanierung ankommt und auf was SIE unbedingt achten müssen…

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