Das Wichtigste zu Heizung & Förderung im Überblick:
- Ab 2024 wird der Heizungstausch mit einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent unterstützt.
- Durch zusätzliche Förderboni sind für Privatpersonen abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich. Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
- Die Antragstellung bei der KfW ist für Besitzer von selbstgenutzten Wohngebäuden ab dem 27.02.2024 möglich. Ab August 2024 sollen auch die Förderprodukte für Unternehmen und Nichtwohngebäude zur Verfügung stehen.
- Eine Pflicht zum Heizungstausch gibt es vorerst nicht.
Neue Heizungsförderung nach dem Gebäudeenergiegesetz 2024
Zum 01. Januar 2024 ist das viel diskutierte neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, die Energieeffizienz im Gebäudesektor durch klimafreundliche Heizsysteme zu verbessern. Defekte Heizungen müssen künftig gegen klimafreundliche Heizungen, die mindestens 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden, ausgetauscht werden.
Für Hausbesitzer ergeben sich vorerst aber noch keine Pflichten, da der verpflichtende Umstieg erst gilt, wenn die Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben. Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis zum 30. Juni 2026 erstellen; kleinere Gemeinden haben sogar bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung muss eine defekte Heizung verpflichtend gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ausgetauscht werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Hausbesitzer so wissen, welche Energieversorgung in ihrem Wohngebiet zur Verfügung stehen wird, und sich auf dieser Basis für einen Heizungstyp entscheiden können. (Quelle: BMWSB)
Die Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen Heizung beträgt aktuell 30 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer können abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen ein Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus hinzukommen. Insgesamt sind bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich.
Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern kommen jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit hinzu. Die Beantragung der Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). (Quelle: KfW)
Heizung & Förderung: Förderboni
Der Förderhöchstbetrag liegt aktuell bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils weiteren 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils weiteren 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Beispielrechnung für ein Haus mit vier Wohneinheiten:
28.000 Euro für die erste Wohneinheit + dreimal 15.000 Euro für die weiteren Wohneinheiten = 73.000 Euro.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Welche zusätzlichen Boni berücksichtigt werden können, hängt unter anderem von der Selbstnutzung und dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab.
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Geschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Förderfähige Heizungstypen und Maßnahmen
Die Heizungsförderung nach dem Gebäudeenergiegesetz unterstützt den Einbau von Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden. Folgende Heizungstypen erfüllen diese Vorgaben:
- Heizungen, die an Fern- oder Gebäudewärmnetz angeschlossen sind
- Wärmepumpen (z.B. Luft-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen, Warmwasser-Wärmepumpen / Brauchwasser-Wärmepumpen)
- Solarthermie
- Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizungen
- Stromdirektheizungen
- Biomasseheizungen
- Heizungen, die mit Biogas betrieben werden
Für Eigenbauanlagen und Anlagen, von denen nur sogenannte Prototypen betrieben werden oder wurden, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit hauptsächlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen sind nicht förderfähig.
Neben der Heizungstechnik können auch folgende Maßnahmen im Rahmen des Heizungstausches mitgefördert werden:
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater
- akustische Fachplanung durch einen Akustiker zur Gewährleistung des Lärmschutzes bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen
Entscheidend für die Förderfähigkeit des Vorhabens ist, dass die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöht. Zudem muss eine Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme) erfolgen.
(Quelle: KfW)
Ab wann kann für den Tausch der Heizung Förderung beantragt werden?
Für die Heizungsförderung können Sie ab frühestens Februar 2024 bei der KfW einen Antrag stellen. Die einzelnen KfW-Programme starten zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Diese Förderung gilt für Privatpersonen, die eine Immobilie besitzen und diese als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen.
- Ab dem 27.02.2024 ist die Antragstellung von Privatpersonen, die ein selbstbewohntes Einfamilienhaus besitzen, möglich.
- Voraussichtlich ab Mai 2024 können Eigentümer, die Mehrfamilienhäuser mit mehr als einer Wohneinheit besitzen, und Wohnungseigentümergesellschaften die Heizungsförderung beantragen.
- Voraussichtlich ab August 2024 antragsberechtigt sind Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude 459
Laut KfW können Sie diese Förderung voraussichtlich ab August 2024 beantragen.
Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude 522
Laut KfW ist eine Antragstellung voraussichtlich ab August 2024 möglich.
(Quelle: KfW)
Ablauf der Fördermittelbeantragung 2024
Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und läuft wie folgt ab:
1. Bestätigung zum Antrag durch Energieberater oder Fachunternehmen
Mit der Unterstützung eines Fachunternehmens oder eines Energieberaters muss im ersten Schritt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden. Darin werden Angaben zur geplanten Heizung und die förderfähigen Gesamtkosten festgehalten. Zudem dient die BzA als Bestätigung, dass die geplante Heizung die technischen Mindestanforderungen einhält. Einen zertifizierten Energieberater für die Förderprogramme des Bundes können Sie über die Datenbank der deutschen Energie-Agentur (dena) finden.
2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Fachunternehmen
Bevor Sie den Antrag bei der KfW einreichen, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen vorliegen, aus dem das voraussichtliche Datum der Umsetzung hervorgeht. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die festhält, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie eine Förderzusage erhalten haben.
Musterformulierungen dafür stellt die KfW zur Verfügung:
Ausnahmen von der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung gelten nur für Vorhaben, die zwischen dem 29. November 2023 und dem 31.08.2024 umgesetzt werden. Hier kann die Antragstellung bis zum 30. November 2024 nachträglich erfolgenden.
3. Antragstellung bei der KfW
Erstellen Sie einen Account im Kundenportal „Meine KfW“, um Ihren Online-Antrag für die Heizungsförderung einzureichen. Da am Tag des Förderbeginns mit einem hohen Antragsvolumen zu rechnen ist, sollten Sie sich und Ihre Unterlagen möglichst gut vorbereiten. Sie werden voraussichtlich in einer Warteschlange eingereiht und haben nur 10 Minuten Zeit, ins Kundenportal „Meine KfW“ einzutreten, wenn Sie an der Reihe sind. Ansonsten müssen Sie sich wieder am Ende der Warteschlange „anstellen“. Daher ist es zu empfehlen, den KfW-Account bereits vor dem 27.02.2024 anzulegen.
Im Rahmen der Antragstellung benötigen Sie nun die 15-stellige Nummer aus Ihrer Bestätigung zum Antrag, die sogenannte BzA-ID. Danach können Sie Ihren Antrag einreichen und erhalten die Förderzusage.
4. Heizungstausch durchführen
Der Heizungstausch kann sofort starten, sobald Sie eine Zusage für die Förderung erhalten haben. Sie haben maximal 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Nach Abschluss der Maßnahme stellt Ihnen das Fachunternehmen oder der Energieberater eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) aus, die Sie dann bei der KfW einreichen müssen.
5. Förderung erhalten
Um die Förderung zu erhalten, muss abschließend die BnD zusammen mit den Rechnungen für alle förderfähigen Kosten (dazu zählen beispielsweise auch die Kosten für eine Baubegleitung durch einen Energieberater) und den Nachweisen für die Förderboni (z.B. Nachweis des Haushaltseinkommens von weniger als 40.000 Euro für den Einkommensbonus) bei der KfW eingereicht werden.
Die Einreichung der Unterlagen muss im Förderzeitraum und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung erfolgen. Danach prüft die KfW Ihre Angaben und zahlt nach positiver Prüfung die Förderung auf Ihr Konto aus.
(Quelle: KfW)
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Lohnt sich die Heizungsförderung 2024?
Abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen sind für Privatpersonen aktuell zwischen 30 und bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 Prozent und wird ab dem 1. Februar 2027 schrittweise reduziert.
Es ist auch möglich, die kommunale Wärmeplanung abzuwarten, um die Entscheidung für eine Heiztechnologie auf dieser Grundlage zu treffen. Da kleine Kommunen dafür jedoch bis Ende Juni 2028 Zeit haben, könnte Ihnen dadurch der Geschwindigkeitsbonus entgehen. Daher ist es sinnvoll, sich durch einen Energieberater unterstützen zu lassen, der Ihnen auch beantworten kann, ob bei Ihnen vor Ort bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt und was diese für Sie bedeutet.
Klar ist: Irgendwann wird der Heizungstausch fällig. Denn spätestens, wenn Ihre alte Heizung nicht mehr repariert werden kann oder das Alter für einen verpflichtenden Austausch erreicht ist, müssen Sie das Vorhaben angehen. Zudem sollte nicht ignoriert werden, dass die Kosten für fossile Brennstoffe in den nächsten Jahren steigen werden. Deshalb: Warten Sie nicht zu lange, sondern nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, den Heizungstausch mit lukrativen staatlichen Förderungen günstig zu realisieren.
Tipp: Heizungstausch und energetische Sanierung verbinden
Die Heizung ist nur ein Aspekt bei der Energieeffizienz eines Gebäudes. Es empfiehlt sich in Zeiten steigender Energiepreise generell, Energiefresser zu identifizieren und Gebäude durch eine energetische Sanierung aufzuwerten. Auch hierfür stehen attraktive Förderungen zur Verfügung, die mit der GEG-Förderung kombiniert werden können.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Ihnen einen ganzheitlichen Überblick über die Sanierungsbedarfe an Ihrem Gebäude und listet zueinander passende Maßnahmen auf. Es ist also durchaus sinnvoll, vor dem Heizungstausch einen iSFP erstellen zu lassen, der aufzeigt, welche Begleitmaßnahmen sinnvoll sind. Die Erstellung wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die jeweilige Ausgabengrenze. Zusätzlich werden 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf den förderfähigen Betrag oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP gewährt. Die Ausgabengrenze ohne iSFP beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils weitere 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils weitere 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
KfW-Kredite
Neben der KfW-Förderung für den Heizungstausch können Sie die energetische Sanierung Ihres Gebäudes auch mit zwei verschiedenen Kreditprodukten der KfW finanzieren.
Über den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359 können bereits über die BEG-Förderung bezuschusste Maßnahmen zur energetischen Sanierung mit einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro zu ergänzen. Dieser Ergänzungskredit gilt für die selbstgenutzte Wohneinheit und bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € pro Jahr.
Zudem steht der Wohngebäude – Kredit 261 zur Verfügung, um die energetische Sanierung zu günstigen Zinskonditionen zu finanzieren. Abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und möglichen Boni sind Tilgungszuschüsse von insgesamt bis zu 40 Prozent möglich.
Der KfW-Kredite können mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Beim Kredit 261 ist eine vorherige Energieberatung Antragsvoraussetzung, diese kann aber auch als Teil der förderfähigen Kosten abgesetzt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten für eine energetische Sanierung können auch von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Förderprogramme bereits ausgereizt sind. 20 Prozent der Sanierungskosten können über drei Jahre abgesetzt werden und mindern direkt die Steuerlast. So ergibt sich eine Steuerersparnis von bis zu 40.000 Euro. (Quelle: § 35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden)
Möglichkeiten für die Förderung energetischer Sanierungen im Überblick
Energetische Sanierungsmaßnahmen neben dem Heizungstausch können über folgende Förderungen bezuschusst werden:
- 15 Prozent Grundförderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung); mit iSFP zusätzlich 5 Prozentpunkte Bonus auf den förderfähigen Betrag oberhalb der jeweiligen Ausgabengrenze ohne iSFP
- zinsgünstige Finanzierung über den Wohngebäude – Kredit 261 oder den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359 der KfW
- bis zu 40.000 Euro Steuerersparnis durch Nutzung von § 35c EStG
Team Zimmermann – Ihre Experten für energetische Sanierung, Tausch der Heizung & Förderung
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Wir haben Erfahrung und Expertise aus jahrelanger Tätigkeit im Handwerk und als Sachverständige und unterstützen Sie gern dabei, Ihre energetische Sanierung richtig anzugehen und das Optimum an Förderung herauszuholen. Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes werden unsere Energieberatungen für alle Förderinstrumente anerkannt. Sehr gern unterstützen wir Sie dabei, für den Tausch Ihrer Heizung Förderung zu beantragen.
Unsere Leistungen:
- Energieberatung für Wohngebäude
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Beratung zu Fördermitteln von BAFA und KfW
- Beantragung von Fördermitteln
- Erstellung von Energieausweisen
- Wärmebrückenberechnungen
- Lüftungskonzepte
- Luftdichtheitskonzepte
- Heizlastberechnungen
- Schimmelpilzuntersuchungen
- Blower-Door-Test
- bauphysikalische Untersuchungen
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