BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Eine lohnende Investition für Eigenheimbesitzer

von | Apr 29, 2023

Als Eigenheimbesitzer möchte man natürlich, dass das eigene Zuhause möglichst energieeffizient ist. Denn dadurch können nicht nur Energiekosten gespart werden, sondern auch der CO2-Ausstoß wird reduziert. Doch die Finanzierung von Energiesparmaßnahmen an der Gebäudehülle kann für viele private Haushalte eine Herausforderung darstellen. Zum Glück gibt es die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die genau auf solche energetischen Maßnahmen abzielt und Eigenheimbesitzern eine finanzielle Unterstützung bietet.
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Die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen ist eine staatliche Förderung, die eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik unterstützt. Die Einzelmaßnahmen-Förderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ziel der Förderung ist, durch energetische Sanierungen Energiekosten einzusparen und den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Die BEG setzt sich aus drei Teilprogrammen für Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) zusammen, für die seit Januar 2021 Förderanträge beim BAFA gestellt werden können. Das Förderprogramm läuft bis Ende 2029. Fördergeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft.

BEG Förderung Einzelmaßnahmen

Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle werden gefördert?

Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen an der Gebäudehülle, die zu einer verbesserten Energieeffizienz beitragen. Dazu gehören beispielsweise:

  • energetische Dachsanierung
  • Wärmedämmung der obersten Geschossdecke
  • Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Dachfenstern
  • Wärmedämmung der Fassade
  • Erneuerung der Fassadenfenster und Haustür
  • energetische Optimierungen am unteren Gebäudeabschluss, z.B. an der Kellerdecke
  • außenliegender Sonnenschutz (auch Außenrollladen). Hier gibt es mehr zum Thema Rollladen Förderung

Auch die Erneuerung der Heizung und Heizungsoptimierungen werden gefördert. So gibt es beispielsweise für eine Wärmepumpe als Heizung 25 Prozent Förderung. Wird zusätzlich eine alte Heizung ausgetauscht (bei Gasheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein), gibt es noch einmal 10 Prozent Austauschprämie.

Wie hoch ist die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen?

Im Rahmen der BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen können Sanierungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von maximal 50 Prozent fördern lassen. Das Mindestvolumen der Maßnahme muss 2.000 Euro brutto betragen (Ausnahme: Heizungsoptimierung, hier gelten 300 Euro brutto förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen).

Die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Verbesserung an der Gebäudehülle, zum Beispiel bei der energetischen Dachsanierung, beträgt 15 Prozent der Investitionssumme pro Wohneinheit und Jahr und ist auf eine Höchstsumme förderfähiger Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit und 600.000 Euro pro Wohngebäude begrenzt.

Für die Fachplanung und Baubegleitung können maximal 2.500 Euro Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.000 Euro für Mehrfamilienhäuser/Wohneinheit (drei oder mehr Wohneinheiten, maximal 10.000 € pro Zuwendungsbescheid und Jahr) beantragt werden. Bei Nichtwohngebäuden wird die Fördersumme für Fachplanung und Baubegleitung mit 5 Euro pro Quadratmeter berechnet.

Zusätzlich können Maßnahmen an der Gebäudehülle mit einem iSFP-Bonus von 5 Prozent gefördert werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.

Tipp: Ergänzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle durch voll-förderfähige Efficiency Smart Home-Anwendungen

Optimierungen an der Gebäudehülle sind ein Weg, um Energieverbräuche und -kosten zu senken. Oftmals können Einsparungen auch durch eine Optimierung von Prozessen und Abläufen erzielt werden. Dabei unterstützen sogenannte Efficiency Smart Home-Anwendungen, für die die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragt werden kann.

Efficiency Smart Home-Anwendungen verbinden die verschiedenen Endgeräte im Haus, wie Heizkörper, Lüftungsanlagen, Lampen, aber auch Rollläden oder Jalousien über ein System, das die Steuerung der einzelnen Komponenten über Schaltanlagen, Displays oder mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets erlaubt. Die Anwendungen ermöglichen es, Energieverbräuche zu überprüfen und zu regeln. Viele Efficiency Smart Home-Systeme sind außerdem in der Lage, die verschiedenen energetischen Prozesse besser aufeinander abzustimmen und zu optimieren, sodass zum Beispiel die Temperatur in Räumen während Abwesenheiten automatisch gedrosselt wird.

Efficiency Smart Home-Anwendungen sind seit 2021 über die BEG-Förderung voll förderfähig. Zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen zählen vor allem Efficiency Smart Home-Anwendungen, die für Optimierungen beim Heizen, Kühlen und Lüften sorgen.

Kann auch ein Zuschuss für den Heizungstausch über die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragt werden?

Die Abwicklung der Zuschüsse für den Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgt nicht mehr über die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen, sondern über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für die Umrüstung auf eine Heizung, die zu mindestens 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien betrieben wird, gibt es eine Förderung von bis zu 70 Prozent. Dabei liegt die Grundförderung bei 30 Prozent. Zusätzlich können Hausbesitzer, die den Heizungstausch besonders schnell (bis Ende 2028) abgeschlossen haben, von einem Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent profitieren. Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro steht ein Einkommensbonus von 30 Prozent zur Verfügung. Die Boni sind miteinander kombinierbar, sind aber auf eine Maximalförderung von 70 Prozent gedeckelt.

Die GEG-Förderung wird für folgende Heizungstypen gezahlt:

  • Heizungen, die an Fern- oder Gebäudewärmnetz angeschlossen sind
  • Wärmepumpen
  • Solarthermie
  • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizungen
  • Stromdirektheizungen
  • Biomasseheizungen
  • Heizungen, die mit Biogas betrieben werden

Vorteile der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen für die Gebäudehülle

Die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen für die Gebäudehülle hat für Immobilieneigentümer zahlreiche Vorteile:

  1. Es handelt sich um eine Direktförderung. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
  2. Bis zu 15 Prozent der Kosten werden als Zuschuss gefördert.
  3. Die Förderung ist mit vielen kommunalen Förderprogrammen kombinierbar.
  4. Bis zu 50 Prozent der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden ebenfalls gefördert.
  5. 5 Prozent zusätzlicher iSFP-Bonus sind möglich.

 

Sie sehen: Die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen für die Gebäudehülle hat zahlreiche Vorteile. Tatsächliche Nachteile gibt es durch den Direktzuschuss und die Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen eigentlich nicht. Aufwendig ist lediglich wie bei allen deutschen Förderprogrammen die Antragsstellung. Mit einem kompetenten Energieberater an Ihrer Seite können Sie diese Aufgabe aber in die Hände eines Experten legen.

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Wer ist für die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen antragsberechtigt?

Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen können Investoren beantragen, die förderfähige Maßnahmen durchführen. Dazu zählen neben Hauseigentümern auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Contractoren.

Was sind Voraussetzungen für die BEG-Förderung?

Um die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zu nutzen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Grundvoraussetzung ist, dass Sie das energetische Niveau verbessern. Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kann nur für Investitionen in Bestandsgebäude mit Standort in Deutschland genutzt werden. Für Neubauten ist das Programm BEG Neubau der richtige Fördertopf.

Zudem ist zu beachten, dass die Zusage für BEG-Förderungen von Einzelmaßnahmen nur auf 24 Monate befristet ist. In diesem Zeitraum müssen die erforderlichen Unterlagen beim BAFA eingereicht und die Sanierung durchgeführt und werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist auf 48 Monate verlängert werden. Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFA eingehen, ansonsten verlieren Sie Ihren Förderanspruch.

Energetisches Niveau verbessern – was bedeutet das konkret?

Die Verbesserung des energetischen Niveaus ist Voraussetzung für die BEG-Förderung. Das ist gegeben, wenn entweder die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert wird, zum Beispiel durch neue, energetische Fenster, oder aber der Anteil erneuerbarer Energien ausgebaut wird. Wichtig ist also, dass Sie Energiekosten und Emissionen durch die Sanierungsmaßnahme reduzieren.

Können mehrere Anträge auf BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen gestellt werden?

Es ist möglich, mehrere Anträge auf BEG-Förderungen zu stellen, allerdings muss es sich um unterschiedliche Einzelmaßnahmen handeln. Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten pro Jahr und Antrag gelten weiterhin.

Ist eine BEG-Förderung von Nichtwohngebäuden möglich?

Eigentümer von Nichtwohngebäuden können ebenfalls von der BEG-Förderung profitieren, wenn gemessen an der Quadratmeterzahl des Gebäudes mehr als 50 Prozent der des Gebäudes als Wohnraum genutzt werden. Doch auch dann sind nicht alle Einzelmaßnahmen der BEG-Förderung förderfähig. So kann keine Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen, dafür aber der Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen, Raumkühlanlagen, digitaler Systeme zur energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie energieeffizienter Beleuchtungssysteme.

Wird ein Gebäude ausschließlich nicht wohnungswirtschaftlich genutzt, ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude die richtige Wahl.

Wie beantrage ich die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen?

Um den Antrag auf Förderung stellen zu können, benötigen Sie zunächst eine Energieberatung durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten. Diese wird eine detaillierte Analyse der Energieeffizienz Ihres Gebäudes durchführen und Ihnen mögliche Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen.

Auf Grundlage dieser Analyse können Sie dann Angebote bei Fachbetrieben einholen. Diese und alle weiteren erforderlichen Unterlagen reichen Sie dann mit Unterstützung Ihres Energieeffizienz-Experten beim BAFA ein, das Ihren Förderanspruch und die Förderfähigkeit der Maßnahmen prüft.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden!

Damit ist nicht nur die Ausführung, sondern auch die Beauftragung gemeint. Bevor der Antrag nicht beim BAFA eingereicht wurde, darf keine Beauftragung von Unternehmen erfolgen. Nach Einreichung der Unterlagen können Sie mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen starten, allerdings auf eigenes Risiko, solange der Förderantrag noch nicht bewilligt ist. Den Zuschuss vom BAFA bekommen Sie ausgezahlt, wenn die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Auch dabei unterstützt Sie Ihr Energieeffizienz-Experte.

Was ist ein Energieeffizienz-Experte und wofür wird er bei der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen benötigt?

Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen müssen Sie sich durch einen Energieeffizienz-Experten beraten lassen. Dazu gehören auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Energieberater, die als Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes gelistet sind, haben ein technisches Studium und eine Zusatzqualifikation nachgewiesen. Nur wenn Sie einen gelisteten Energieeffizienz-Experten beauftragen, kann die Förderung abgerufen werden.

Der Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Zudem steht er Ihnen beim Prozess der Fördermittelbeantragung zur Seite, indem er für Sie vor der Antragstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt, die über eine TPB-ID im Antragsformular hinterlegt wird. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstellt der Energieeffizienz-Experte einen technischen Projektnachweis (TPN), in dem er bestätigt, dass die Anforderungen der Förderrichtlinie durch die Sanierungsmaßnahmen erfüllt werden. Wenn Sie den Verwendungsnachweis beim BAFA eingeben, wird diese TPN-ID abgefragt.

Die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten sind nicht nur bei der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erforderlich, sondern auch bei BEG-Einzelmaßnahmen im Bereich Anlagentechnik (Heizung ausgenommen), zur Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, zum iSFP-Bonus, zur Fachplanung und zur Baubegleitung.

Wo finde ich einen Energieeffizienz-Experten in meiner Nähe?

Es gibt viele Energieberatungsbüros, die von qualifizierten Energieeffizienz-Experten geführt werden und die für Sie die Energieberatung durchführen können. Auch wir vom Energieberatungsbüro Michael Zimmermann führen Energieberatungen schwerpunktmäßig in der Region Mainz, Bingen, Ingelheim und Bad Kreuznach durch und unterstützen unsere Kunden bei ihren energetischen Sanierungsprojekten und der Beantragung der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen und KfW-Förderung

Zusätzlich zur BEG-Förderung können Sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung werden hier jedoch nicht allein gefördert, sondern nur Maßnahmenpakete, mit denen das Gebäude einen Effizienzhaus-Standard erreicht.

Fazit: BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen lohnt sich für Eigenheimbesitzer

Die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ist eine lohnende Investition für private Eigenheimbesitzer, die ihr Zuhause energieeffizienter gestalten möchten. Gefördert werden Investitionen bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

Damit können Sie sich die Finanzierung von Energiesparmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik erheblich erleichtern. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten zu lassen und beantragen Sie die Förderung, bevor Sie mit den Maßnahmen beginnen.

Kleiner Tipp: iSFP-Bonus und Energieberater-Förderung

Sie können Ihre Förderung ganz einfach erhöhen: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), bekommen Sie für jede durchgeführte energetische Sanierung an der Gebäudehülle und bei der Heizungsoptimierung einen zusätzlichen iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent.

Zudem werden die Energieberatungskosten mit 50 Prozent vom BAFA gefördert, für individuelle Sanierungsfahrpläne gibt es sogar eine Förderung in Höhe von 80 Prozent. Weiterhin gibt es sehr interessante regionale und kommunale Förderprogramme sowie steuerliche Förderungen, die sehr oft mit den staatlichen BEG-Förderungen kombiniert werden können und es Ihnen allesamt einfacher machen, ihr Haus energieeffizient zu sanieren.

Ergänzende Informationen hierzu finden Sie auch auf unserem YouTube-Kanal https://www.youtube.com/@EndlichEnergiewende

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Michael Zimmermann

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Ihr zertifizierter Energieberater

Michael Zimmermann

Ich bin Michael Zimmermann, Dachdeckermeister, öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk und für Schimmelpilzschäden. Zudem bin ich Gebäudeenergieberater und Energie-Effizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes. Mit meiner praktischen Erfahrung weiß ich ganz genau, auf was es bei der energetischen Gebäudesanierung ankommt und auf was SIE unbedingt achten müssen…

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