Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich zu meinem iSFP?

Sie buchen direkt online einer Beratung mit mir, entweder als Telefon – oder Zoomtermin. Danach füllen Sie unser Online iSFP – Formular aus. Nach einer Bestandsaufnahme bei Ihnen wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt und nach Fertigstellung persönlich erklärt.

Erhalte ich durch den iSFP eine höhere Förderung für meine Einzelmaßnahmen?
Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfallplanes bekommen Sie einen Sonderbonus in Höhe von 5 % zusätzlicher Förderung. Und zwar auf alle Einzelmaßnahmen, die in diesem individuellen Sanierungsfahrplan aufgelistet sind. Und das innerhalb der nächsten 15 Jahre.
Wie sehen konkrete Rechenbeispiele für Einzelmaßnahmen aus?

Die Förderung beträgt mit einem iSFP insgesamt 25 % bei einer Investitionssumme in Höhe von 60.000 € pro Wohneinheit und pro Jahr. Hier 2 konkrete Beispiele, ein Einfamilienhaus und ein Zweifamilienhaus. Das kann auch ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung sein.

Einfamilienhaus:

Investitionssumme 60.000 € pro Jahr Förderung 20 % nach BEG +5 % für iSFP = 25 % = maximal 15.000 € pro Jahr Sanierung im 1. Jahr Dach und Dachfenster mit 60.000 € abzüglich 15.000 € Förderung Sanierung im 2. Jahr Fassade und Fassadenfenster mit 60.000 € abzüglich 15.000 € Förderung

Zweifamilienhaus:

Investitionssumme 120.000 € pro Jahr Förderung 20 % nach BEG +5 % für iSFP = 25 % maximal 30.000 € pro Jahr Sanierung im 1. Jahr Dach mit Dachfenstern sowie Fassade mit Fassadenfenstern mit insgesamt 120.000 € abzüglich 30.000 € Förderung

Bei beiden Betrachtungen haben Sie eine Ersparnis in Höhe von 6000 € durch den iSFP.

Wie viele Sanierungsmaßnahmen können in dem iSFP aufgenommen werden?
Der iSFP muss mindestens 3 und darf maximal 5 einzelne Sanierungsmaßnahmen beinhalten. Jedoch können die einzelnen Sanierungsmaßnahmen noch einmal unterteilt werden. (Zum Beispiel Fassade mit neuen Fenstern) Das Ziel ist es, im iSFP alle für Sie interessanten Maßnahmen mit aufzunehmen, die Sinn machen, und die die Sie im Laufe der nächsten 15 Jahre durchführen könnten.
Was ist bei dem iSFP alles dabei?
Sie bekommen zu dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eine praktische Umsetzungshilfe mit wichtigen Tipps und Tricks für die vorgeschlagenen Maßnahmen.
Müssen die im iSFP aufgeführten Maßnahmen alle umgesetzt werden?
Der Sanierungsfahrplan hat diesbezüglich einen empfehlenden Charakter. Die darin enthaltenen Maßnahmen können, müssen aber nicht umgesetzt werden. Sie bekommen alle notwendigen Informationen, um eine für Sie passende Entscheidung zu treffen. Es handelt sich dabei um eine neutrale energetische BAFA Vor – Ort – Beratung.
Werden die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan gefördert?
Da sich bei dem iSFP um eine nach den BAFA Richtlinien Vor – Ort – Beratung handelt, wird diese auch über das BAFA gefördert. Sie erhalten eine Förderung von 80 % für die Beratungskosten, bis maximal 1.300 € für Ein – und Zweifamilienhäuser. Sie müssen für diese Förderung auch nicht in Vorleistung treten, die Abrechnung für die Förderung erfolgt direkt über das BAFA. Sie bezahlen lediglich Ihren Eigenanteil.
Muss der individuelle Sanierungsfahrplan vorher auch beantragt werden?
Ja, im 1. Schritt wird ein Antrag zur Bewilligung und Bezuschussung des Sanierungsfahrplan erstellt. Erst nach der Bewilligung und der Zusage wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt. Insofern gehen Sie hier kein Risiko ein.
Wie sind die einzelnen Schritte vom iSFP über das BEG EM?

1. Persönliche Beratung und Festlegung der Sanierungsstrategie
2. Feststellung des IST- Zustandes
3. Ausfüllen des Online-iSFP-Fragebogen
4. Beantragung des iSFP im BAFA Portal
5. Erstellung des iSFP mit Erläuterung der einzelnen Schritte im BAFA Portal
6. Hochladen des iSFP im BAFA Portal mit den entsprechenden Nachweisen
7. Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen im BAFA Portal
8. Antrag auf Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) im BAFA Portal

Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit von der Beauftragung des iSFP bis zur Zusage der Förderung der Einzelmaßnahmen ca. 2 Monate.

Macht es Sinn, den iSFP auch vor der Erneuerung einer Heizung zu erstellen?
Auch bei der Erneuerung von Heizungsanlagen bekommen Sie den Sonderbonus in Höhe von 5 % zusätzlicher Förderung auf die Gesamtkosten. Insofern sollten Sie auch bei der Heizungssanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Dadurch können auch unnötige Kosten vermieden werden, da der Sanierungsfahrplan die einzelnen aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt.

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