Energieberater Förderung – So profitieren Sie

von | Apr 27, 2023

Energetische Sanierungen sollten durch einen Energieberater unterstützt werden, um das Optimum an Energieeffizienz durch ein ganzheitliches Energiekonzept zu erreichen. Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Möglichkeiten für eine Energieberater Förderung, sodass sich die Beauftragung eines Energieberaters für Sie doppelt lohnt.

Ein Energieberater unterstützt Sie mit einem ganzheitlichen Konzept für Ihr Wohngebäude. Anders als die einzelnen Gewerke hat ein Energieberater einen übergreifenden Blick über alle Aspekte der Energieeffizienz eines Gebäudes und empfiehlt aufeinander abgestimmte Maßnahmen. Er berät dabei unabhängig und technologieoffen, da er neben der Energieberatung keine Bauleistungen verkauft. Neben der Beratung zur energetischen Sanierung kann ein Energieberater im Rahmen einer Baubegleitung sicherstellen, dass die empfohlenen Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Zudem berät er Sie zu unterschiedlichen Förderprogrammen wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder speziellen lokalen Förderungen.

 

Zu den Aufgaben eines Energieberaters gehören unter anderem:

  • Energieberatung für Wohngebäude
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Beratung zu Fördermitteln und deren Beantragung
  • Erstellung von Energieausweisen
  • Wärmebrückenberechnungen
  • Lüftungskonzepte
  • Luftdichtheitskonzepte
  • Heizlastberechnungen
  • Schimmelpilzuntersuchungen
  • Blower-Door-Test
  • bauphysikalische Untersuchungen

Kosten für einen Energieberater

Die Kosten für einen Energieberater sind abhängig vom Umfang des Sanierungsprojektes. Durch die umfangreichen Möglichkeiten zur Energieberater Förderung müssen Sie jedoch oftmals nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten selbst tragen. Gemessen an den Einsparungen, die durch eine professionelle Energieberatung möglich sind, sind die Kosten für einen Energieberater eine Investition, die sich lohnt.

Hier geht es zum Gebäudecheck

Energieberatung Förderung 2023

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) des Bundesministeriums für Wirtschaft fördert qualifizierte Energieberatungen. Besitzer von Wohngebäuden soll es mit dieser Energieberater Förderung einfacher gemacht werden, die Energieeffizienz ihrer Immobilie zu verbessern.

Höhe der Energieberater Förderung

Gefördert wird die Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Im Rahmen der EBW werden 80 Prozent der Kosten für einen Energieberater übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie durch den Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Maximal sind dabei 1.300 Euro Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser möglich, bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten können Sie sogar maximal 1.700 Euro Förderung erhalten. Zusätzlich können Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen mit einmalig 500 Euro gefördert werden. Die Energieberater Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt an den Energieberater ausgezahlt. Dieser ist verpflichtet, Ihnen ein entsprechend reduziertes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.

Wer kann die Energieberater Förderung nutzen?

Förderberechtigt für die Energieberater Förderung des BAFA sind Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Pächter und Nießbrauchberechtigte.

Voraussetzungen für Energieberater Förderung

Um die Energieberater Förderung des BAFA zu nutzen, muss das Wohngebäude bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es muss in Deutschland stehen, muss überwiegend dem Wohnen dienen und der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss mindestens zehn Jahre zurückliegen. Auch an den Energieberater werden Anforderungen gestellt: Dieser muss als Energieeffizienz-Experte vom BAFA zugelassen sein und eine unabhängige Beratung gewährleisten. Das heißt, die Beratung muss produkt-, hersteller- und vertriebsneutral erfolgen.

Ablauf der Energieberater Förderung

Die Energieberater Förderung des BAFA können Sie über Ihren Energieberater abwickeln lassen. Dieser stellt den entsprechenden Förderantrag und erhält nach Bewilligung einen Förderbescheid. Nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung können Sie den Vertrag mit Ihrem Energieberater schließen.

Innerhalb von neun Monaten nach Bewilligung der Energieberater Förderung muss der Energieberater Beratung und Energieberatungsbericht abschließen und an Sie aushändigen. Danach erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Rechnung, die bereits um die Energieberater Förderung reduziert ist. Damit Ihr Energieberater die Förderung ausgezahlt bekommt, müssen Sie noch eine Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese reicht er dann zusammen mit der Rechnung beim BAFA ein. Sie selbst haben also keinen Aufwand bei der Fördermittelbeantragung.

Hier geht es zum Gebäudecheck

Kostenloser Gebäude-Energiecheck

Mit wenigen Klicks zur Energiebilanz Ihres Hauses.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt verschiedene Förderprogramme für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Leistungen wie eine klassische Energieberatung, Baubegleitung, Blower-Door-Test, Thermografie-Aufnahmen, Fördermittelberatung oder ein Energieausweis können im Rahmen einer BEG-Förderung mit bis zu 50 Prozent mitgefördert werden.

KfW Energieberater Förderung

Für die energetische Sanierung oder den Bau eines Energieeffizienzhauses gibt es spezielle Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung kann als Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Das heißt, dass nur ein Teil der Fördersumme zurückgezahlt werden muss.

Über das KfW-Programm „Zuschuss Baubegleitung (Programm 461)“ kann eine Energieberatung in Form einer Baubegleitung gefördert werden. Sie können den Zuschuss erhalten, wenn es sich um einen Neubau handelt oder Wohnraum energetisch saniert wird. Die Energieberater Förderung der KfW muss mit dem Programm „Wohngebäude – Kredit (Programm 261)“ kombiniert werden und ist verpflichtend, wenn Sie auf das KfW-Programm zugreifen wollen. Dann können 50 Prozent der Kosten, maximal aber 4.000 Euro Zuschuss, gewährt werden. Der Antrag muss vor Beginn der energetischen Sanierung gestellt werden.

Welche Leistungen der Energieberatung werden gefördert?

Die Energieberater Förderung kann für unterschiedliche Leistungen im Bereich der Energieberatung beantragt werden. Einige gängige seien an dieser Stelle kurz vorgestellt.

Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) beschreibt detailliert und schrittweise, wie eine energetische Sanierung umgesetzt werden kann. Er kann über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude der BAFA zu 80 Prozent gefördert werden.

Baubegleitung

Im Rahmen einer Baubegleitung überwacht der Energieberater, ob die geplanten Sanierungsmaßnahmen korrekt umgesetzt werden und bietet bei Bedarf beratend Hilfestellung an. Die Baubegleitung ist zu 50 Prozent förderfähig, wenn Sie eine Bundesförderung für effiziente Gebäude nutzen.

Energieausweise

Ein Energieausweis muss erbracht werden, wenn Gebäude verkauft oder vermietet werden. Die Erstellung eines Energieausweises ist nicht allein förderfähig, Sie können sie aber mit 50 Prozent mitfördern lassen, wenn Sie eine Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen.

Blower-Door-Test und Thermografie

Mit dem Blower-Door-Test wird die Luftdichtigkeit eines Gebäudes überprüft. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf die Qualität der Dämmung feststellen. Häufig wird auch eine Thermografie durchgeführt, um Wärmebrücken zu identifizieren. Beide Prüfverfahren können zu 50 Prozent gefördert werden, wenn eine förderfähige Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird.

Zum Video Newsletter anmelden

Erhalten Sie regelmäßig interessante Informationen, Tipps und Tricks zu den Themen Energieeinsparung, energetische Sanierung, Energiegewinnung mit Photovoltaik und alles Wichtige zu den Themen rund ums Dach.





Kombination von Energieberater Förderungen

Die Energieberater Förderungen könne jeweils nicht mit anderen Bundesförderprogrammen kombiniert werden. Förderprogramme von Ländern und Kommunen können aber zum Beispiel mit der BAFA-Förderung kombiniert werden, sofern der Förderanteil 90 Prozent nicht übersteigt.

Möglich und sogar erwünscht ist außerdem eine Kombination mit der KfW-Förderung. Um eine Förderung über das KfW-Programm 261 (Wohngebäude – Kredit) zu erhalten, ist die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben.

Qualifizierte Energieberater für Förderung finden

Um von staatlicher Förderung zu profitieren, müssen Sie einen qualifizierten Energieberater auswählen. Dieser muss als Energieeffizienz-Experte des Bundes gelistet sein. Dafür müssen die Energieberater eine Grundqualifikation und eine fachliche Zusatzqualifikation nachweisen. Danach werden die Energieberater in die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen. Dort können Sie qualifizierte Energieberater in Ihrer Nähe finden.

Michael Zimmermann ist Teil der Expertenliste und berät Sie gerne.

Michael Zimmermann

Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte führe ich Sie durch den Förderdschungel und lege gemeinsam mit Ihnen eine für Sie optimale Sanierungsstrategie für Ihr Gebäude fest.

Zum Video Newsletter anmelden

Erhalten Sie regelmäßig interessante Informationen, Tipps und Tricks zu den Themen Energieeinsparung, energetische Sanierung, Energiegewinnung mit Photovoltaik und alles Wichtige zu den Themen rund ums Dach.





Kundenfeedback

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Sachverständigenbüro Michael Zimmermann. Mehr Infos anzeigen.

Weitere interessante Artikel

Förderung individueller Sanierungsfahrplan

Förderung individueller Sanierungsfahrplan

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gehen Sie die energetische Sanierung Ihres Hauses planvoll und wirtschaftlich an. Erfahren Sie hier, wie Sie von der Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans profitieren können.

Ihr zertifizierter Energieberater

Michael Zimmermann

Ich bin Michael Zimmermann, Dachdeckermeister, öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk und für Schimmelpilzschäden. Zudem bin ich Gebäudeenergieberater und Energie-Effizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes. Mit meiner praktischen Erfahrung weiß ich ganz genau, auf was es bei der energetischen Gebäudesanierung ankommt und auf was SIE unbedingt achten müssen…

Weitere interessante Artikel

Förderung individueller Sanierungsfahrplan

Förderung individueller Sanierungsfahrplan

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gehen Sie die energetische Sanierung Ihres Hauses planvoll und wirtschaftlich an. Erfahren Sie hier, wie Sie von der Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans profitieren können.

mehr lesen
Energieberater Heizung

Energieberater Heizung

Sie wollen Ihre Heizungsanlage modernisieren? Ein Energieberater für Heizungen unterstützt Sie dabei, das passende Heizungssystem für Ihr Haus zu finden.

mehr lesen
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – Nicht nur dank iSFP Förderung eine lohnende Investition für Eigenheimbesitzer

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – Nicht nur dank iSFP Förderung eine lohnende Investition für Eigenheimbesitzer

Die iSFP ist eine Alternative zum herkömmlichen Energieberatungsbericht. Er eignet sich für die Schritt-für-Schritt-Sanierung und für die Gesamtsanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Der Ablauf ist systematisiert vom Fördergeber vorgegeben. Im Ergebnis bekommen sanierungsfreudige Eigenheimbesitzer zwei Dokumente: Das erste ist der iSFP als Sanierungskonzept und das zweite Dokument ist eine Erläuterung der vorgeschlagenen Maßnahmen in Form einer Umsetzungshilfe.

mehr lesen
Energetische Sanierung mit Steuerbonus nach § 35c EStG

Energetische Sanierung mit Steuerbonus nach § 35c EStG

Als Eigentümer eines Einfamilienhauses haben Sie sicherlich schon von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) oder der Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Förderung) gehört. Mit der BEG-Förderung können Sie sich energetische Sanierungen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik bis zu einer Investitionssumme von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr fördern lassen. Doch es gibt noch eine weitere Möglichkeit, um als Alternative oder Ergänzung staatliche Förderung für Ihre Sanierung zu erhalten: den Steuerbonus § 35c EStG. Der Steuerbonus beträgt 20 % bei einer Investitionssumme in Höhe von maximal 200.000 €.

mehr lesen
BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Eine lohnende Investition für Eigenheimbesitzer

BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Eine lohnende Investition für Eigenheimbesitzer

Als Eigenheimbesitzer möchte man natürlich, dass das eigene Zuhause möglichst energieeffizient ist. Denn dadurch können nicht nur Energiekosten gespart werden, sondern auch der CO2-Ausstoß wird reduziert.
Doch die Finanzierung von Energiesparmaßnahmen an der Gebäudehülle kann für viele private Haushalte eine Herausforderung darstellen. Zum Glück gibt es die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die genau auf solche energetischen Maßnahmen abzielt und Eigenheimbesitzern eine finanzielle Unterstützung bietet.

mehr lesen