In 5 einfachen Schritten zu Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan

So sichern Sie sich ganz einfach 20 % Zuschuss bei Sanierungen an der Gebäudehülle.

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1. Beratungstermin buchen

Sie buchen online einen Beratungstermin mit mir, bei dem wir den Ist-Zustand Ihres Gebäudes erfassen und die für Sie passende Sanierungsstrategie festlegen.

2. Fragebogen ausfüllen

Sie füllen ganz einfach den iSFP-Online-Fragebogen aus, so haben wir die Grundlage für die notwendigen Beantragungen für Ihre Sanierungsförderungen.

3. Sanierungsfahrplan erhalten

Sie erhalten Ihren individuellen Sanierungsfahrplan mit der Umsetzungshilfe und einer persönlichen Erklärung, wie Sie Ihr Gebäude Schritt für Schritt energetisch optimieren können.

4. Förderanträge erstellen lassen

Sie lassen durch mich die Förderanträge für Ihre energetischen Sanierungsmaßnahmen erstellen. Entweder als Zuschuss – oder Kreditantrag beim BAFA oder der KfW.

5. Zuschuss erhalten

Sie gehen in die konkrete Umsetzung Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen nach dem iSFP und erhalten automatisch einen Extra-(Tilgungs-) Zuschuss in Höhe von 5 Prozentpunkten.

Jetzt Fragebogen anfordern und online ausfüllen



Ihr Energieberater Michael Zimmermann

Energie-Effizenz-Experte
für die Förderprogramme des Bundes

Noch nie war Energiesparen so günstig. Sichern Sie sich ganz einfach Ihre 20 % Förderung nach dem neuen BEG. In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bekommen Sie noch einmal 5 % Bonus-Förderung dazu.

Fördermöglichkeiten

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können Sie Ihr Haus Schritt für Schritt energetisch sanieren. Dadurch bekommen Sie einen langfristigen und detaillierten Überblick über das Einsparpotenzial und dazu 5% mehr Förderung. Mit einem iSFP erhalten Sie insgesamt 20 % Zuschuss bei energetischen Sanierungen an der Gebäudehülle als Einzelmaßnahmen.

Übrigens: Der iSFP wird zusätzlich mit 80 % vom BAFA gefördert.
(1.300,- € bei Ein- und Zweifamilienhäuser
1.700,- € bei Mehrfamilienhäuser ab 3 WE)

Wir erstellen zuerst einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Hierfür nutzen Sie bitte das unten verlinkte Onlineformular. Zur Vorbereitung des individuellen Sanierungsfahrplanes benötige ich Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie soweit Ihnen möglich diesen Fragebogen aus und laden Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen hoch.



Fragen und Antworten

Meistgestellte Fragen bei der BEG EM und dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) des BAFA bei energetischen Einzelmaßnahmen

Wie komme ich zu meinem iSFP?
Sie buchen direkt online einer Beratung mit mir, entweder als Telefon – oder Zoomtermin. Danach füllen Sie unser Online iSFP – Formular aus. Nach einer Bestandsaufnahme bei Ihnen wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt und nach Fertigstellung persönlich erklärt.
Erhalte ich durch den iSFP eine höhere Förderung für meine Einzelmaßnahmen?
Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfallplanes bekommen Sie einen Sonderbonus in Höhe von 5 % zusätzlicher Förderung. Und zwar auf alle Einzelmaßnahmen, die in diesem individuellen Sanierungsfahrplan aufgelistet sind. Und das innerhalb der nächsten 15 Jahre.
Wie sehen konkrete Rechenbeispiele für Einzelmaßnahmen aus?

Die Förderung beträgt mit einem iSFP insgesamt 25 % bei einer Investitionssumme in Höhe von 60.000 € pro Wohneinheit und pro Jahr. Hier 2 konkrete Beispiele, ein Einfamilienhaus und ein Zweifamilienhaus. Das kann auch ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung sein.

Einfamilienhaus:

Investitionssumme 60.000 € pro Jahr Förderung 20 % nach BEG +5 % für iSFP = 25 % = maximal 15.000 € pro Jahr Sanierung im 1. Jahr Dach und Dachfenster mit 60.000 € abzüglich 15.000 € Förderung Sanierung im 2. Jahr Fassade und Fassadenfenster mit 60.000 € abzüglich 15.000 € Förderung

Zweifamilienhaus:

Investitionssumme 120.000 € pro Jahr Förderung 20 % nach BEG +5 % für iSFP = 25 % maximal 30.000 € pro Jahr Sanierung im 1. Jahr Dach mit Dachfenstern sowie Fassade mit Fassadenfenstern mit insgesamt 120.000 € abzüglich 30.000 € Förderung

Bei beiden Betrachtungen haben Sie eine Ersparnis in Höhe von 6000 € durch den iSFP.

Wie viele Sanierungsmaßnahmen können in dem iSFP aufgenommen werden?
Der iSFP muss mindestens 3 und darf maximal 5 einzelne Sanierungsmaßnahmen beinhalten. Jedoch können die einzelnen Sanierungsmaßnahmen noch einmal unterteilt werden. (Zum Beispiel Fassade mit neuen Fenstern) Das Ziel ist es, im iSFP alle für Sie interessanten Maßnahmen mit aufzunehmen, die Sinn machen, und die die Sie im Laufe der nächsten 15 Jahre durchführen könnten.
Was ist bei dem iSFP alles dabei?
Sie bekommen zu dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eine praktische Umsetzungshilfe mit wichtigen Tipps und Tricks für die vorgeschlagenen Maßnahmen.
Müssen die im iSFP aufgeführten Maßnahmen alle umgesetzt werden?
Der Sanierungsfahrplan hat diesbezüglich einen empfehlenden Charakter. Die darin enthaltenen Maßnahmen können, müssen aber nicht umgesetzt werden. Sie bekommen alle notwendigen Informationen, um eine für Sie passende Entscheidung zu treffen. Es handelt sich dabei um eine neutrale energetische BAFA Vor – Ort – Beratung.
Werden die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan gefördert?
Da sich bei dem iSFP um eine nach den BAFA Richtlinien Vor – Ort – Beratung handelt, wird diese auch über das BAFA gefördert. Sie erhalten eine Förderung von 80 % für die Beratungskosten, bis maximal 1.300 € für Ein – und Zweifamilienhäuser. Sie müssen für diese Förderung auch nicht in Vorleistung treten, die Abrechnung für die Förderung erfolgt direkt über das BAFA. Sie bezahlen lediglich Ihren Eigenanteil.
Muss der individuelle Sanierungsfahrplan vorher auch beantragt werden?
Ja, im 1. Schritt wird ein Antrag zur Bewilligung und Bezuschussung des Sanierungsfahrplan erstellt. Erst nach der Bewilligung und der Zusage wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt. Insofern gehen Sie hier kein Risiko ein.
Wie sind die einzelnen Schritte vom iSFP über das BEG EM?

1. Persönliche Beratung und Festlegung der Sanierungsstrategie
2. Feststellung des IST- Zustandes
3. Ausfüllen des Online-iSFP-Fragebogen
4. Beantragung des iSFP im BAFA Portal
5. Erstellung des iSFP mit Erläuterung der einzelnen Schritte im BAFA Portal
6. Hochladen des iSFP im BAFA Portal mit den entsprechenden Nachweisen
7. Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen im BAFA Portal
8. Antrag auf Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) im BAFA Portal

Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit von der Beauftragung des iSFP bis zur Zusage der Förderung der Einzelmaßnahmen ca. 2 Monate.

Macht es Sinn, den iSFP auch vor der Erneuerung einer Heizung zu erstellen?
Auch bei der Erneuerung von Heizungsanlagen bekommen Sie den Sonderbonus in Höhe von 5 % zusätzlicher Förderung auf die Gesamtkosten. Insofern sollten Sie auch bei der Heizungssanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Dadurch können auch unnötige Kosten vermieden werden, da der Sanierungsfahrplan die einzelnen aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt.

Möchten Sie zu einem aktiven und gut bezahlten Umweltschützer werden?

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