BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Eine lohnende Investition für Eigenheimbesitzer

von | Apr. 29, 2023

Als Eigenheimbesitzer möchte man natürlich, dass das eigene Zuhause möglichst energieeffizient ist. Denn dadurch können nicht nur Energiekosten gespart werden, sondern auch der CO2-Ausstoß wird reduziert. Doch die Finanzierung von Energiesparmaßnahmen an der Gebäudehülle kann für viele private Haushalte eine Herausforderung darstellen. Zum Glück gibt es die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die genau auf solche energetischen Maßnahmen abzielt und Eigenheimbesitzern eine finanzielle Unterstützung bietet.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen ist eine staatliche Förderung, die eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik unterstützt. Die Einzelmaßnahmen-Förderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ziel der Förderung ist, durch energetische Sanierungen Energiekosten einzusparen und den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Die BEG setzt sich aus drei Teilprogrammen für Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) zusammen, für die seit Januar 2021 Förderanträge beim BAFA gestellt werden können. Das Förderprogramm läuft bis Ende 2029. Fördergeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft.

BEG Förderung Einzelmaßnahmen

Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle werden gefördert?

Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen an der Gebäudehülle, die zu einer verbesserten Energieeffizienz beitragen. Dazu gehören beispielsweise:

  • energetische Dachsanierung
  • Wärmedämmung der obersten Geschossdecke
  • Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Dachfenstern
  • Wärmedämmung der Fassade
  • Erneuerung der Fassadenfenster und Haustür
  • energetische Optimierungen am unteren Gebäudeabschluss, z.B. an der Kellerdecke
  • außenliegender Sonnenschutz (auch Außenrollladen). Hier gibt es mehr zum Thema Rollladen Förderung

Auch die Erneuerung der Heizung und Heizungsoptimierungen können gefördert werden. Die Förderung für den Heizungstausch erfolgt über die KfW. Für Privatpersonen beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen sind insgesamt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich.

Wie hoch ist die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen?

Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Einzelmaßnahme. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.

Die Grundförderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 Prozent. Die Ausgabengrenze ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils weitere 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils weitere 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Für die Fachplanung und Baubegleitung können maximal 2.500 Euro Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.000 Euro für Mehrfamilienhäuser/Wohneinheit (drei oder mehr Wohneinheiten, maximal 10.000 € pro Zuwendungsbescheid und Jahr) beantragt werden. Bei Nichtwohngebäuden wird die Fördersumme für Fachplanung und Baubegleitung mit 5 Euro pro Quadratmeter berechnet.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die jeweilige Ausgabengrenze. Zusätzlich werden 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf den förderfähigen Betrag oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP gewährt.

Tipp: Ergänzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle durch voll-förderfähige Efficiency Smart Home-Anwendungen

Optimierungen an der Gebäudehülle sind ein Weg, um Energieverbräuche und -kosten zu senken. Oftmals können Einsparungen auch durch eine Optimierung von Prozessen und Abläufen erzielt werden. Dabei unterstützen sogenannte Efficiency Smart Home-Anwendungen, für die die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragt werden kann.

Efficiency Smart Home-Anwendungen verbinden die verschiedenen Endgeräte im Haus, wie Heizkörper, Lüftungsanlagen, Lampen, aber auch Rollläden oder Jalousien über ein System, das die Steuerung der einzelnen Komponenten über Schaltanlagen, Displays oder mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets erlaubt. Die Anwendungen ermöglichen es, Energieverbräuche zu überprüfen und zu regeln. Viele Efficiency Smart Home-Systeme sind außerdem in der Lage, die verschiedenen energetischen Prozesse besser aufeinander abzustimmen und zu optimieren, sodass zum Beispiel die Temperatur in Räumen während Abwesenheiten automatisch gedrosselt wird.

Efficiency Smart Home-Anwendungen sind seit 2021 über die BEG-Förderung voll förderfähig. Zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen zählen vor allem Efficiency Smart Home-Anwendungen, die für Optimierungen beim Heizen, Kühlen und Lüften sorgen.

Kann auch ein Zuschuss für den Heizungstausch über die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragt werden?

Die Förderung für den Heizungstausch wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die Grundförderung beträgt für Privatpersonen aktuell 30 Prozent. Abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen können zusätzliche Boni hinzukommen. Insgesamt sind bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich.

Für die erste Wohneinheit werden aktuell maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils weitere 8.000 Euro hinzu.

Die GEG-Förderung wird für folgende Heizungstypen gezahlt:

  • Heizungen, die an Fern- oder Gebäudewärmnetz angeschlossen sind
  • Wärmepumpen
  • Solarthermie
  • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizungen
  • Stromdirektheizungen
  • Biomasseheizungen
  • Heizungen, die mit Biogas betrieben werden

Vorteile der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen für die Gebäudehülle

Die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen für die Gebäudehülle hat für Immobilieneigentümer zahlreiche Vorteile:

  1. Es handelt sich um eine Direktförderung. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
  2. Bis zu 15 Prozent der Kosten werden als Zuschuss gefördert.
  3. Die Förderung ist mit vielen kommunalen Förderprogrammen kombinierbar.
  4. Bis zu 50 Prozent der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden ebenfalls gefördert.
  5. 5 Prozent zusätzlicher iSFP-Bonus sind möglich.

 

Sie sehen: Die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen für die Gebäudehülle hat zahlreiche Vorteile. Tatsächliche Nachteile gibt es durch den Direktzuschuss und die Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen eigentlich nicht. Aufwendig ist lediglich wie bei allen deutschen Förderprogrammen die Antragsstellung. Mit einem kompetenten Energieberater an Ihrer Seite können Sie diese Aufgabe aber in die Hände eines Experten legen.

Kostenloser Gebäude-Energiecheck

Mit wenigen Klicks zur Energiebilanz Ihres Hauses.

Wer ist für die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen antragsberechtigt?

Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen können Investoren beantragen, die förderfähige Maßnahmen durchführen. Dazu zählen neben Hauseigentümern auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Contractoren.

Was sind Voraussetzungen für die BEG-Förderung?

Um die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zu nutzen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Grundvoraussetzung ist, dass Sie das energetische Niveau verbessern. Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kann nur für Investitionen in Bestandsgebäude mit Standort in Deutschland genutzt werden. Für Neubauten ist das Programm BEG Neubau der richtige Fördertopf.

Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids. Innerhalb dieses Zeitraums muss die geförderte Maßnahme umgesetzt werden. Der Verwendungsnachweis einschließlich der erforderlichen Unterlagen muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.

Energetisches Niveau verbessern – was bedeutet das konkret?

Die Verbesserung des energetischen Niveaus ist Voraussetzung für die BEG-Förderung. Das ist gegeben, wenn entweder die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert wird, zum Beispiel durch neue, energetische Fenster, oder aber der Anteil erneuerbarer Energien ausgebaut wird. Wichtig ist also, dass Sie Energiekosten und Emissionen durch die Sanierungsmaßnahme reduzieren.

Können mehrere Anträge auf BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen gestellt werden?

Es ist möglich, mehrere Anträge auf BEG-Förderungen zu stellen, allerdings muss es sich um unterschiedliche Einzelmaßnahmen handeln. Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten pro Jahr und Antrag gelten weiterhin.

Ist eine BEG-Förderung von Nichtwohngebäuden möglich?

Eigentümer von Nichtwohngebäuden können ebenfalls von der BEG-Förderung profitieren, wenn gemessen an der Quadratmeterzahl des Gebäudes mehr als 50 Prozent der des Gebäudes als Wohnraum genutzt werden. Doch auch dann sind nicht alle Einzelmaßnahmen der BEG-Förderung förderfähig. So kann keine Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen, dafür aber der Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen, Raumkühlanlagen, digitaler Systeme zur energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie energieeffizienter Beleuchtungssysteme.

Wird ein Gebäude ausschließlich nicht wohnungswirtschaftlich genutzt, ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude die richtige Wahl.

Wie beantrage ich die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen?

Um den Antrag auf Förderung stellen zu können, benötigen Sie zunächst eine Energieberatung durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten. Diese wird eine detaillierte Analyse der Energieeffizienz Ihres Gebäudes durchführen und Ihnen mögliche Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen.

Auf Grundlage dieser Analyse können Sie dann Angebote bei Fachbetrieben einholen. Diese und alle weiteren erforderlichen Unterlagen reichen Sie dann mit Unterstützung Ihres Energieeffizienz-Experten beim BAFA ein, das Ihren Förderanspruch und die Förderfähigkeit der Maßnahmen prüft.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden!

Damit ist nicht nur die Ausführung, sondern auch die Beauftragung gemeint. Bevor der Antrag nicht beim BAFA eingereicht wurde, darf keine Beauftragung von Unternehmen erfolgen. Nach Einreichung der Unterlagen können Sie mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen starten, allerdings auf eigenes Risiko, solange der Förderantrag noch nicht bewilligt ist. Den Zuschuss vom BAFA bekommen Sie ausgezahlt, wenn die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Auch dabei unterstützt Sie Ihr Energieeffizienz-Experte.

Was ist ein Energieeffizienz-Experte und wofür wird er bei der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen benötigt?

Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen müssen Sie sich durch einen Energieeffizienz-Experten beraten lassen. Dazu gehören auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Energieberater, die als Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes gelistet sind, haben ein technisches Studium und eine Zusatzqualifikation nachgewiesen. Nur wenn Sie einen gelisteten Energieeffizienz-Experten beauftragen, kann die Förderung abgerufen werden.

Der Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Zudem steht er Ihnen beim Prozess der Fördermittelbeantragung zur Seite, indem er für Sie vor der Antragstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt, die über eine TPB-ID im Antragsformular hinterlegt wird. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstellt der Energieeffizienz-Experte einen technischen Projektnachweis (TPN), in dem er bestätigt, dass die Anforderungen der Förderrichtlinie durch die Sanierungsmaßnahmen erfüllt werden. Wenn Sie den Verwendungsnachweis beim BAFA eingeben, wird diese TPN-ID abgefragt.

Die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten sind nicht nur bei der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erforderlich, sondern auch bei BEG-Einzelmaßnahmen im Bereich Anlagentechnik (Heizung ausgenommen), zur Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, zum iSFP-Bonus, zur Fachplanung und zur Baubegleitung.

Wo finde ich einen Energieeffizienz-Experten in meiner Nähe?

Es gibt viele Energieberatungsbüros, die von qualifizierten Energieeffizienz-Experten geführt werden und die für Sie die Energieberatung durchführen können. Auch wir vom Energieberatungsbüro Michael Zimmermann führen Energieberatungen schwerpunktmäßig in der Region Mainz, Bingen, Ingelheim und Bad Kreuznach durch und unterstützen unsere Kunden bei ihren energetischen Sanierungsprojekten und der Beantragung der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen und KfW-Förderung

Zusätzlich zur BEG-Förderung können Sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung werden hier jedoch nicht allein gefördert, sondern nur Maßnahmenpakete, mit denen das Gebäude einen Effizienzhaus-Standard erreicht.

Fazit: BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen lohnt sich für Eigenheimbesitzer

Die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ist eine lohnende Investition für private Eigenheimbesitzer, die ihr Zuhause energieeffizienter gestalten möchten. Die Ausgabengrenze beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils weitere 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils weitere 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit einem iSFP verdoppelt sich die jeweilige Ausgabengrenze.

Damit können Sie sich die Finanzierung von Energiesparmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik erheblich erleichtern. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten zu lassen und beantragen Sie die Förderung, bevor Sie mit den Maßnahmen beginnen.

Kleiner Tipp: iSFP-Bonus und Energieberater-Förderung

Sie können Ihre Förderung ganz einfach erhöhen: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich bei förderfähigen Einzelmaßnahmen die jeweilige Ausgabengrenze. Zusätzlich werden 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf den förderfähigen Betrag oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP gewährt.

Die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan wird mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Weiterhin gibt es sehr interessante regionale und kommunale Förderprogramme sowie steuerliche Förderungen, die sehr oft mit den staatlichen BEG-Förderungen kombiniert werden können und es Ihnen allesamt einfacher machen, ihr Haus energieeffizient zu sanieren.

Ergänzende Informationen hierzu finden Sie auch auf unserem YouTube-Kanal https://www.youtube.com/@EndlichEnergiewende

Zum Video Newsletter anmelden

Erhalten Sie regelmäßig interessante Informationen, Tipps und Tricks zu den Themen Energieeinsparung, energetische Sanierung, Energiegewinnung mit Photovoltaik und alles Wichtige zu den Themen rund ums Dach.





Michael Zimmermann

Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte führe ich Sie durch den Förderdschungel und lege gemeinsam mit Ihnen eine für Sie optimale Sanierungsstrategie für Ihr Gebäude fest.

Zum Video Newsletter anmelden

Erhalten Sie regelmäßig interessante Informationen, Tipps und Tricks zu den Themen Energieeinsparung, energetische Sanierung, Energiegewinnung mit Photovoltaik und alles Wichtige zu den Themen rund ums Dach.






Kundenfeedback

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Sachverständigenbüro Michael Zimmermann. Mehr Infos anzeigen.

Weitere interessante Artikel

Lohnen sich Solardachziegel? Test und Wissenswertes

Lohnen sich Solardachziegel? Test und Wissenswertes

Sie sind unsicher, ob Solardachziegel die richtige Wahl für Ihr Dach sind? Erfahren Sie in unserem Solardachziegel-Test alles über Vorteile und vermeintliche Schwächen der Anlagenart.

Lohnen sich Solardachziegel? Test und Wissenswertes

Team Zimmermann | Ihre Energieberater für Mönchengladbach

Mit unserer Unterstützung setzen Sie Ihre Sanierung erfolgreich um. Unsere Energieberater für Mönchengladbach und Umgebung begleiten Sie durch Ihr Sanierungsprojekt und stellen sicher, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen und von staatlichen Fördermöglichkeiten optimal profitieren.

Ihr zertifizierter Energieberater

Michael Zimmermann

Ich bin Michael Zimmermann, Dachdeckermeister, öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk und für Schimmelpilzschäden. Zudem bin ich Gebäudeenergieberater und Energie-Effizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes. Mit meiner praktischen Erfahrung weiß ich ganz genau, auf was es bei der energetischen Gebäudesanierung ankommt und auf was SIE unbedingt achten müssen…

Weitere interessante Artikel

Gibt es bei einer Dachsanierung PV-Pflicht?

Gibt es bei einer Dachsanierung PV-Pflicht?

Solarpflicht – bisher nicht flächendeckend umgesetztZur Verbesserung der Energieeffizienz ist die Einführung einer Solarpflicht ein wirksames Mittel, da so der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben wird. Bisher gibt es in Deutschland noch keine flächendeckende...

mehr lesen
Dachsanierung mit Förderung realisieren

Dachsanierung mit Förderung realisieren

Kosten für eine DachsanierungDie Kosten einer Dachsanierung lassen sich vorab nicht pauschal prognostizieren, da sie stark von der Art des Daches sowie dem individuellen Sanierungsbedarf abhängen. So variieren die Möglichkeiten für eine Sanierung je nach Dachtyp. Auch...

mehr lesen