Team Zimmermann | Energieberater Förderung 2024: Von diesen Förderungen können Sie profitieren

von | Nov. 3, 2023

Zum 01. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und auch bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es Änderungen. Erfahren Sie hier, was auf Sie zukommt und welche Sanierungs- und Energieberater Förderung 2024 beantragt werden kann.
 

  • Wenn Sie Ihre Heizung tauschen, beträgt die Grundförderung für Privatpersonen 30 Prozent. Durch zusätzliche Förderboni sind insgesamt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Für die erste Wohneinheit werden aktuell maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.

 

  • Bei förderfähigen Effizienzmaßnahmen beträgt die Ausgabengrenze 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils weitere 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils weitere 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die jeweilige Ausgabengrenze.
Energieberater Förderung 2024

Ab 2024 mehr Zuschüsse für den Heizungstausch

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden zum 01. Januar 2024 auch attraktive neue Förderungen eingeführt, die den Heizungstausch erleichtern sollen. Defekte Heizungen müssen künftig gegen eine klimafreundliche Heizung, die mindestens 65 Prozent auf Basis erneuerbaren Energien betrieben wird, ausgetauscht werden. Dafür gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent. Für Privatpersonen können abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen weitere Boni hinzukommen; insgesamt sind bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Als förderfähige Kosten werden maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit berücksichtigt. Abgewickelt wird die Heizungsförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Zusätzliche Förderboni

Zusätzlich zur Grundförderung gibt es verschiedene Bonusförderungen, die abhängig von der jeweiligen Situation gewährt werden und allein Eigenheimbesitzern offenstehen. Die Grundförderung kann mit beiden Boni kumuliert werden.

Geschwindigkeitsbonus

Der Geschwindigkeitsbonus soll Besitzer von funktionierenden Heizungen mit fossilen Brennstoffen dazu animieren, Ihre alte Heizung vorzeitig auszutauschen. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 Prozent der förderfähigen Kosten und wird zum 1. Februar 2027 erstmals abgesenkt. Mit dem Geschwindigkeitsbonus sollen auch Anreize für Eigentümerkreise geschaffen werden, für die das Gas- und Ölheizungsverbot nicht gilt, zum Beispiel Besitzer von denkmalgeschützten Immobilien.

Einkommensbonus

Für Haushalte mit einem niedrigen Einkommen gibt es zusätzliche Unterstützung in Form des Einkommensbonus. Bei selbstnutzenden Eigentümern beträgt der Einkommensbonus aktuell 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Bei Haushalten mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das anzusetzende Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.

Diese Heizungstypen werden gefördert

Das Gebäudeenergiegesetz erlaubt nur noch den Einbau von neuen Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden. Die Kriterien erfüllen folgende Heizungstypen:

  • Heizungen, die an Fern- oder Gebäudewärmnetz angeschlossen ist
  • Wärmepumpen
  • Solarthermie
  • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizungen
  • Stromdirektheizungen
  • Biomasseheizungen
  • Heizungen, die mit Biogas betrieben wird

(Quelle: BMWSB)

Energieberater Förderung 2024: Änderungen bei der BEG-Förderung

Für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Die Antragstellung läuft hierbei über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

BEG-Förderung durch Energieberatung erhöhen

Eine Energieberatung kann sich auch auf die BEG-Förderung auswirken. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die jeweilige Ausgabengrenze. Zusätzlich werden 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf den förderfähigen Betrag oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP gewährt. Die Ausgabengrenze ohne iSFP beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils weitere 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils weitere 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Energieberater Förderung 2024 über BEG

Auch die Energieberatung selbst kann über die BEG-Förderung mitgefördert werden. Für Leistungen wie die klassische Energieberatung, eine Baubegleitung, Blower-Door-Tests, Thermografie-Aufnahmen, Fördermittelberatung oder ein Energieausweis können Sie bis zu 50 Prozent der Kosten als Förderzuschuss erhalten.

Energieberater Förderung 2024 über Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude 

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bezuschusst eine qualifizierte Energieberatung mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Die Erläuterung der Beratungsergebnisse bei einer Eigentümerversammlung kann zusätzlich einmalig mit 250 Euro bezuschusst werden. Der große Vorteil der EBW-Förderung: Sie haben keinen Aufwand bei der Beantragung. Der Energieberater stellt den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und erhält von diesem den Förderzuschuss direkt ausgezahlt. Ihre Rechnung ist damit bereits um die Fördersumme reduziert.

Wer hat Anspruch auf die Energieberater Förderung 2024?

Die EBW Energieberater Förderung 2024 kann von Eigentümern von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietern, Pächtern und Nießbrauchberechtigten genutzt werden.

Voraussetzungen für Energieberater Förderung 2024

Damit Sie die Energieberater Förderung 2024 nutzen können, muss das betreffende Wohngebäude bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss es sich um eine Immobilie in Deutschland handeln, die überwiegend dem Wohnen dient und deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Zudem ist zu beachten, dass die Förderung nur gewährt wird, wenn der Energieberater als Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes gelistet ist. Dafür müssen die Energieberater ein technisches Studium und eine Zusatzqualifikation nachweisen. Entsprechend zertifizierte Energieberater sind über die Datenbank der deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.

Möglichkeiten für Energieberater Förderung 2024 im Überblick

Eine Energieberater Förderung 2024 ist über folgende Wege möglich:

Mitförderung der Kosten über Wohngebäude – Kredit 261

Lohnt sich die Energieberater Förderung 2024?

Durch die lukrative Energieberater Förderung 2024 lohnt es sich in jedem Fall, einen Energieberater zu beauftragen, bevor Sie mit Ihrem Sanierungsprojekt starten. Zudem profitieren Sie durch eine Energieberatung von lohnenswerten Förderzuschüssen. In der BEG-Förderung verdoppelt sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan die jeweilige Ausgabengrenze. Zusätzlich werden 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf den förderfähigen Betrag oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP gewährt. Wenn Sie die GEG-Förderung beim Heizungstausch oder einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit nutzen wollen, ist die Beauftragung eines Energieberaters zudem Pflicht.

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Alternativen zur Energieberater Förderung 2024

Neben den staatlichen Förderprogrammen besteht auch die Option, die Kosten für die energetische Sanierung von der Steuer abzusetzen oder einen Förderkredit in Anspruch zu nehmen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für eine energetische Sanierung und einen Energieberater können zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Sanierungsmaßnahmen können im Umfang von bis zu 200.000 Euro über drei Jahre abgesetzt werden und mindern direkt die Steuerlast. Die Kosten für einen Energieberater können Sie sofort zu 50 Prozent steuerlich geltend machen. Wenn Sie bereits Förderungen in Anspruch genommen haben, ist es nicht mehr möglich, die Kosten für die Sanierung oder den Energieberater auch noch in der Steuererklärung anrechnen zu lassen. (Quelle: § 35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden)

Förderkredite

Neben den Direktzuschüssen können Sie die energetische Sanierung auch über einen zinsgünstigen Förderkredit der KfW finanzieren. Über den Wohngebäude – Kredit 261 können Sie einen Kredit für Ihre energetische Sanierung zu günstigen Konditionen und mit einem Tilgungszuschuss von insgesamt bis zu 40 Prozent erhalten. Der KfW-Kredit kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Für den Heizungstausch soll ein eigenes KfW-Programm aufgelegt werden, das sich an Haushalte mit einem Haushaltseinkommen von weniger als 90.000 Euro pro Jahr richtet. Die genauen Konditionen sind jedoch noch nicht bekannt. Auch die Energieberatung gehört im Rahmen eines KfW-Kredits zu den förderfähigen Kosten. Für den Kredit 261 ist eine vorherige Energieberatung Antragsvoraussetzung. Die Baubegleitung wird im KfW-Programm 261 mit 50 Prozent gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten sind bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit und maximal 20.000 Euro je Vorhaben möglich.

So gehen Sie vor, um die Sanierungs- und Energieberater Förderung 2024 zu nutzen:

Um die lukrativen Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen optimal zu nutzen, sollten Sie wie folgt vorgehen:   1. Suchen Sie einen Energieberater, der als Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes zugelassen ist. Diese finden Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl in der Datenbank der deutschen Energie-Agentur (dena). 2. Lassen Sie sich ausführlich beraten, welche Energieberater Förderung 2024 möglich ist und welche Leistungen der Energieberater anbietet, bevor Sie ihm einen Auftrag erteilen. 3. Der Antrag für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird beim BAFA gestellt. Die Förderung beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. 4. Der Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan und führt darin auf, welche Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie sinnvoll und wirtschaftlich sind. Auch die Möglichkeiten, von Fördermitteln zu profitieren, werden im iSFP dargestellt. 5. Zusammen mit dem Energieberater gehen Sie den individuellen Sanierungsfahrplan durch und entscheiden, welche Sanierungsprojekte Sie angehen. Falls gewünscht, übernimmt der Energieberater auch die Baubegleitung.

Ihr Experten für Energieberater Förderung 2024: Team Zimmermann

Sie suchen Unterstützung, um im Förderdschungel durchzusehen? Wir helfen gern! Wir vom Team Zimmermann Bedachungen sind Ihre Experten für energetische Sanierungen und Energieberatungen. Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes entsprechen unsere Energieberatungen dem gesetzlichen Standard und werden überall als Fördervoraussetzung anerkannt. Mit unserer Erfahrung und Expertise aus jahrelanger Tätigkeit im Handwerk und als Sachverständige unterstützen wir Sie gern dabei, Ihre energetische Sanierung planvoll anzugehen und das Optimum an Förderung herauszuholen. Bei uns erhalten Sie alle Informationen zu gesetzlichen Anforderungen und staatlichen Förderprogrammen.
Team Zimmermann

Unsere Leistungen:

  • Energieberatung für Wohngebäude
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Beratung zu Fördermitteln von BAFA und KfW
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Erstellung von Energieausweisen
  • Wärmebrückenberechnungen
  • Lüftungskonzepte
  • Luftdichtheitskonzepte 
  • Heizlastberechnungen
  • Schimmelpilzuntersuchungen
  • Blower-Door-Test
  • bauphysikalische Untersuchungen

Tipp: unser Gebäude-Check

Sie wollen wissen, was bei einer energetischen Sanierung auf Sie zukommt? Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Sanierungsbedarf schon vorab in unserem Online-Gebäudecheck.

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Michael Zimmermann

Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte führe ich Sie durch den Förderdschungel und lege gemeinsam mit Ihnen eine für Sie optimale Sanierungsstrategie für Ihr Gebäude fest.

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Michael Zimmermann

Ich bin Michael Zimmermann, Dachdeckermeister, öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk und für Schimmelpilzschäden. Zudem bin ich Gebäudeenergieberater und Energie-Effizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes. Mit meiner praktischen Erfahrung weiß ich ganz genau, auf was es bei der energetischen Gebäudesanierung ankommt und auf was SIE unbedingt achten müssen…

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