Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen durch das BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentraler Bestandteil der staatlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden. Im Rahmen der BEG gibt es auch die Wärmepumpen Förderung. Dadurch wird deren Einsatz in der Wärmeversorgung von Altbauten zu unterstützt.
Luft-Wasser-Wärmepumpen werden im Rahmen der Heizungsförderung der KfW gefördert. Die Grundförderung beträgt für Privatpersonen aktuell 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen können weitere Boni hinzukommen. Insgesamt sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich.
Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils weitere 8.000 Euro hinzu.
Die Austauschprämie richtig nutzen
Beim Austausch einer bestehenden Heizung können selbstnutzende Eigentümer zusätzlich zur Grundförderung einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser beträgt aktuell 16 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich kann abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ein Einkommensbonus hinzukommen.
Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Auftragserteilung und vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie die Förderung beantragen sollten, bevor Sie einen Installateur beauftragen oder mit den Arbeiten beginnen. Andernfalls können Sie nicht von der Förderung profitieren. Bewahren Sie alle Liefer- und Leistungsverträge auf.
So nehmen Sie die Förderung für die Luft Wärmepumpe in Anspruch
Für die Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem der fachgerechte Einbau der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Fachunternehmer. Zusätzlich ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage erforderlich. Dieser sorgt für eine optimale Verteilung der Wärme im Gebäude und trägt zur Effizienz der gesamten Anlage bei.
Die Förderung von Wärmepumpen durch das BEG-Programm bietet eine wertvolle Unterstützung für Hausbesitzer, die ihre Heizsysteme auf erneuerbare Energien umstellen möchten. Durch die Kombination der Förderung für Wärmepumpen selbst und die Austauschprämie für alte Heizungen können beträchtliche finanzielle Vorteile erzielt werden.
Seit dem 15. August 2022 wird kein zusätzlicher fünfprozentiger Bonus für den Einbau eines individuellen System-Feinjustierungspakets (iSFP) gewährt. Beachten Sie diese Änderung bei der Planung Ihrer Wärmepumpeninstallation.
Die Umwelt profitiert von der Förderung
Die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen des BEG-Programms bietet jedoch nicht nur finanzielle Anreize. Sie trägt auch dazu bei, den Einsatz nachhaltiger Heizlösungen zu fördern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Wärmepumpen nutzen die natürliche Wärmeenergie aus der Umwelt, wie der Luft oder dem Erdreich, um Gebäude effizient zu beheizen. Dadurch werden fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas vermieden und der ökologische Fußabdruck des Gebäudes reduziert.
Die Beantragung ist relativ simpel: Reichen Sie die Antragsunterlagen vor Auftragserteilung und vor Beginn der Maßnahme ein. Die genauen Anforderungen und das Antragsverfahren können je nach Förderprogramm und Bundesland leicht variieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Förderbedingungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Stellen Sie vorab sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen des BEG-Programms ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung der Energiewende und zur Förderung nachhaltiger Heizlösungen. Sie erlaubt Hausbesitzern, ihre Gebäude effizient und umweltfreundlich zu beheizen und dabei finanzielle Vorteile zu nutzen. Informieren Sie sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten und planen Sie Ihr Sanierungsprojekt sorgfältig Profitieren Sie von den attraktiven Förderungen.
Hier finden Sie eine aktualisierte Fördertabelle mit den aktuellen Förderhöhen im Rahmen des BEG-Programms:
| Förderkategorie | Förderhöhe |
| Grundförderung für eine förderfähige Wärmepumpe | 30 % der förderfähigen Kosten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | zusätzlich 16 % bei Erfüllung der Voraussetzungen |
| Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer | zusätzlich 10 %, 30 % oder 40 % abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen |
| Maximale Gesamtförderung für Privatpersonen | bis zu 80 % der förderfähigen Kosten |
Die Förderung von Wärmepumpen ist ein wichtiger Anreiz für die Nutzung von nachhaltigen Heizlösungen in Altbauten. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen können wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern.
Die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen des BEG-Programms bietet nicht nur finanzielle Vorteile. Wichtig ist eine fachgerechte Installation durch einen qualifizierten Fachunternehmer. Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Förderung. Dies gewährleistet eine optimale Verteilung der Wärme im Gebäude und maximiert die Effizienz der Wärmepumpe.
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Beginn Ihres Projekts über die spezifischen Fördermöglichkeiten auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu informieren. Beachten Sie dabei insbesondere die Antragsfristen und -verfahren sowie die spezifischen Voraussetzungen für eine Förderung. Eine professionelle Beratung durch einen Energieberater oder Installateur kann Ihnen dabei helfen, alle erforderlichen Schritte zu verstehen und korrekt umzusetzen.
Die Förderung von Wärmepumpen durch das BEG-Programm ist ein wichtiger Anreiz für Hausbesitzer, die ihren Altbau energetisch sanieren und auf eine nachhaltige Heizlösung umstellen möchten. Es lohnt sich, die finanziellen und ökologischen Vorteile der Förderung zu nutzen und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.








